Jan Brückmann, Jahrgang 1976, studierte Rechtswissenschaften in Bayreuth und Göttingen mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Seit 2005 arbeitet er als Rechtsanwalt. Jan Brückmann ist seit 2007 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Neben der gerichtlichen und außergerichtlichen Beratung und Vertretung von Mandanten in individualrechtlichen Streitigkeiten (bspw. Auseinandersetzungen wegen Kündigung, Zahlungsansprüchen, Zeugnis, Abmahnung, Urlaub, Elternzeit oder Teilzeitbegehren) unterstützt er als Berater, Rechtsbeistand und Sachverständiger Betriebs- und Personalräte in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts (bspw. Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Verhandlungen zum Interessenausgleich und Sozialplan bei Personalabbau, Umstrukturierungen und Outsourcing, Beisitzer in Einigungsstellen und Prozessvertreter in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren).
Jan Brückmann ist langjähriger Referent für Betriebsratsseminare zu verschiedenen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themenbereichen.
Jan Brückmann ist verheiratet und Vater zweier Söhne.