Yvonne Geilen, Jahrgang 1974, studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Nach dem ersten Staatsexamen arbeitete sie in der Personalabteilung einer Großbank sowie in einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Seit 2006 arbeitet sie als Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Yvonne Geilen berät und vertritt Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor den Arbeitsgerichten zu sämtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechtes, wie Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsverträge oder Zeugnis.
Im kollektiven Arbeitsrecht berät und vertritt Frau Yvonne Geilen Betriebsräte und Gewerkschaften. Sie arbeitet als Prozessvertreterin, als Sachverständige und Beisitzerin in Einigungsstellen.
Yvonne Geilen ist Mutter eines Sohnes.