Kathrin Poppelreuter, Jahrgang 1987, studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und absolvierte die fachspezifische Fremdsprachenausbildung in Englisch. Während ihrer Referendariatszeit in Frankfurt spezialisierte sie sich auf das Arbeitsrecht und war bereits in unserer Kanzlei tätig. Seit ihrer erfolgreichen Beendigung des Referendariats im November 2014 ist sie bei uns zunächst als Assessorin und seit ihrer Zulassung zur Anwaltschaft im Januar 2015 als Rechtsanwältin tätig. Frau Poppelreuter ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Sie ist für unsere Kanzlei gleichermaßen im Individualarbeitsrecht wie im Kollektivarbeitsrecht tätig. Als Mitautorin ist sie an dem Beratungsbuch „Arbeitsrechtliche Praxis in Krisenzeiten“, das zu individual- und kollektivrechtliche Fragestellungen zur Pandemie praxisnahe Antworten anbietet, beteiligt.
Rechtsanwältin Poppelreuter hält Seminare für Betriebsräte im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht.